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Rechtsprechung
   BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88   

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https://dejure.org/1988,640
BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88 (https://dejure.org/1988,640)
BGH, Entscheidung vom 20.07.1988 - 2 StR 348/88 (https://dejure.org/1988,640)
BGH, Entscheidung vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 (https://dejure.org/1988,640)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug bei Immobiliengeschäften - Erfordernis der "Stoffgleichheit" zwischen dem erstrebten Vermögensvorteil und dem Schaden des Opfers - Keine zwingende Anordnung der Sicherungsverwahrung bei fehlenden formellen Voraussetzungen - Anordnung der Sicherungsverwahrung nach ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 918
  • MDR 1988, 980
  • NStZ 1988, 496
  • StV 1988, 529
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.02.1985 - 1 StR 833/84

    Ausschluss der Strafbarkeit wegen Strafvereitelung und Begünstigung bei

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung stand damit im pflichtgemäßen Ermessen des Tatrichters (BGH NStZ 1985, 261 m.w.N.).

    So kann etwa bei einem Verurteilten, an dem bisher noch keine nennenswerten Strafen vollzogen worden sind, die Erwartung gerechtfertigt sein, er werde sich die Strafverbüßung hinreichend zur Warnung dienen lassen (BGH NStZ 1985, 261).

  • BGH, 30.09.1987 - 2 StR 424/87

    Voraussetzugen der Anordnung von Sicherungsverwahrung - Kontrolle einer Prüfung

    Auszug aus BGH, 20.07.1988 - 2 StR 348/88
    Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Einzelstrafen und die Gesamtstrafe niedriger ausgefallen wären und daß das Landgericht von der Verhängung von Führungsaufsicht abgesehen hätte, wenn es auch auf Sicherungsverwahrung erkannt hätte (siehe BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 2 m.w.N.).
  • BGH, 06.03.2018 - 3 StR 552/17

    Vermögensschaden beim Betrug (notarieller Kaufvertrag; zahlungsunfähiger /

    Der negative Vermögenssaldo muss jedoch in Form eines ausgebliebenen Vermögenszuwachses konkret bestimmbar sein (vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1982 - 1 StR 872/81, wistra 1982, 148; Beschluss vom 27. November 1991 - 2 StR 312/91, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 37; insoweit überholt BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918 (gegenüber dem - zahlungsunfähigen - Täter nicht erhobene Entgeltforderung für die Gebrauchsüberlassung)).

    Ein solcher Folgeschaden kann lediglich im Rahmen der Strafzumessung "als verschuldete Auswirkung der Tat' (§ 46 Abs. 2 StGB) von Bedeutung sein (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, NJW 1989, 918).

  • BGH, 04.09.2001 - 1 StR 232/01

    Gefährliche Körperverletzung (Glimmende Zigarette); Tateinheit auch trotz Taten,

    Entscheidend ist vielmehr, ob zu erwarten ist, daß sie eine präventive Warnwirkung auf den Angeklagten haben und damit zu einer Haltungsänderung bei ihm führen wird (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 5, 6 m.w.Nachw.).

    Anders wäre es nur, wenn unter Berücksichtigung der Art der in Frage stehenden Delikte für diesen Zeitpunkt eine positive Prognose gestellt werden könnte (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3).

  • BGH, 17.08.2001 - 2 StR 159/01

    Urteil gegen "Radar-Schützen" aufgehoben

    Zudem fehlt es in Bezug auf den Besitz des Films an der Stoffgleichheit zwischen dem erstrebten Vermögensvorteil des Täters und dem drohenden Schaden der Bußgeldbehörde (vgl. BGHR StGB § 263 Stoffgleichheit 3).
  • BGH, 25.11.2010 - 3 StR 382/10

    Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose; hohes Alter des Angeklagten;

    Diese Erwartung ist im Einzelfall in Bezug auf den Angeklagten und unter Berücksichtung aller Umstände, die seine Gefährlichkeit begründen, zu erörtern und für das Revisionsgericht nachvollziehbar darzulegen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 - und vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2, Ermessensentscheidung 3 und 6; Urteil vom 22. Oktober 2004 - 1 StR 140/04, NStZ 2005, 211 jew. mwN).

    Denn unter den hier gegebenen Umständen versteht es sich nicht von selbst, dass - anders als dies bei einem Täter, der erstmals eine langjährige Strafe zu verbüßen hat, der Fall sein kann (BGH, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88 und Beschluss vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 5) - die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe und das fortschreitende Alter eine ausreichende Grundlage für die Erwartung sind, der Angeklagte werde sich nunmehr allein die weitere Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen.

  • OLG Rostock, 18.10.2013 - 1 Ss 9/13

    Betrug durch den zahlungsunfähigen, meistbietenden Ersteigerer einer Immobilie im

    Die von der Staatsanwaltschaft angestellten Erwägungen betreffen allenfalls einen vom Betrugstatbestand gerade nicht geschützten Folgeschaden (vgl. zum Folgeschaden BGH, Beschl. v. 20.07.1988 - 2 StR 348/88, StV 1988, 529).
  • BGH, 04.11.2009 - 2 StR 347/09

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Sicherungsverwahrung (Hang bei

    Zwar kann der Tatrichter auch bereits bei seiner Entscheidung nach § 66 Abs. 2 StGB den Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs und dem Alter des Angeklagten bei Strafentlassung Bedeutung beimessen, dies jedoch nur dann, wenn gleichzeitig eine Haltungsänderung des Angeklagten sicher zu erwarten ist (BGH NStZ 2002, 30 f.; 2005, 211; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher

    Dabei darf der Tatrichter im Rahmen der Ermessensentscheidung auch die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen berücksichtigen (BGH, Urteil vom 20. Juli 1988 - 2 StR 348/88, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH, Urteil vom 28. Mai 1998 - 4 StR 17/98, BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 6; BGH, Urteil vom 5. Februar 1985 - 1 StR 833/84, NStZ 1985, 261; BGH, Urteil vom 4. September 2001 - 1 StR 232/01, NStZ 2002, 30, 31).
  • BGH, 11.09.2003 - 3 StR 481/02

    Sicherungsverwahrung (Ermessen; Darlegungspflichten; eingeschränkte

    Die Wirkungen eines langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen sind deshalb wichtige Kriterien, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Rahmen dieser Ermessensentscheidung zu berücksichtigen sind (BGH NStZ 1984, 309; 1996, 331; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1); soweit es in anderen Entscheidungen heißt, sie dürften berücksichtigt werden (BGH NStZ 1985, 261; 1989, 67; 2002, 30; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3, 6), besagt dies inhaltlich nichts anderes.
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 253/08

    Vergewaltigung (Beleg der Nötigung; Vorsatz); schwerer sexueller Missbrauch eines

    Die Wirkungen eines mehrjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen - wichtige Kriterien, die bei einer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen gewesen wären (BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3 und 6; BGH StV 2005, 129) - bezieht es in die gebotene Gesamtwürdigung nicht mit ein, sondern überantwortet dies ausdrücklich allein der für die Nachtragsentscheidungen zuständigen Strafvollstreckungskammer.
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Ein Absehen von dieser Maßregel kann angebracht sein, wenn bei einem Verurteilten, der bisher noch keine oder keine nennenswerten Freiheitsstrafen verbüßt hat, die Erwartung gerechtfertigt ist, er werde sich schon die Strafverbüßung zur Warnung dienen lassen (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 3; BGH NStZ 1985, 261; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 173).
  • BGH, 23.03.1990 - 2 StR 61/90

    Versagung der Anwendung von § 21 StGB (Strafgesetzbuch) wegen fehlender

  • BGH, 09.11.2000 - IX ZR 403/99

    Sittenwidrige Schädigung - Betrug - Vermögensschaden - Stoffgleichheit -

  • BGH, 28.05.1998 - 4 StR 17/98

    Nichtverhängung der Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 01.08.1990 - 2 StR 299/90

    Sachrüge gegen Anordnung der Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus -

  • BGH, 01.06.1989 - 4 StR 222/89

    Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit in den §§ 20, 21 Strafgesetzbuch

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 21.03.2002 - 5 StR 14/02

    Sicherungsverwahrung (wirksame Beschränkung des Rechtsmittels;

  • BGH, 23.02.2000 - 5 StR 38/00

    Mord; Schuldunfähigkeit; Auffällige narzißtische und zwanghafte

  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

  • BGH, 28.09.1990 - 5 StR 414/90

    Begründung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 545/92

    Teilweise Abänderung des Schuldspruchs in tateinheitlicher Begehung wegen

  • BGH, 24.01.1991 - 4 StR 580/90

    Grundlagen der Strafbarkeit: Schuldfähigkeit bei Spielsucht

  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 507/89

    Einziehung - Verfall - Geldbeträge - Rauschgift - Vorsatz - Teilnahmeverdacht -

  • BGH, 02.03.1990 - 3 StR 40/90

    Mängel bei der Begründung einer Schuldunfähigkeit - Annahme eines

  • BGH, 18.10.1994 - 1 StR 576/94

    Revision - Staatsanwaltschaft - Sicherungsverwahrung - Begründung -

  • BGH, 10.11.1992 - 5 StR 543/92

    Bestimmung der Verjährung bei tateinheitlichem Zusammentreffen - Voraussetzungen

  • BGH, 09.06.1998 - 5 StR 106/98

    Sexueller Missbrauch von Kindern - Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 18.04.1990 - 2 StR 595/89

    Geistige Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung - Zurückweisung

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Rechtsprechung
   BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88   

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https://dejure.org/1988,1631
BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88 (https://dejure.org/1988,1631)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1988 - 2 StR 357/88 (https://dejure.org/1988,1631)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1988 - 2 StR 357/88 (https://dejure.org/1988,1631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung - Verdrängung der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln durch den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    BtMG § 29; StGB § 73

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 496
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70

    eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt

    Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
    Wegen der Neufassung des Schuldspruchs im übrigen verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 23, 254; 27, 287, 289. Die weitergehende Revision ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO.
  • BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78

    Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche

    Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
    Zur Ermittlung des Gewinns sind von den Erlösen jedoch nicht nur die Einkaufspreise abzuziehen, sondern sämtliche gewinnmindernde Unkosten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1986 - 2 StR 85/86 - im Anschluß an BGHSt 28, 369 f.).
  • BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51

    Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer

    Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
    Diese hätten - selbst wenn ein zur Nachholung berechtigender Ausnahmefall vorläge (vgl. BGHSt 1, 44, 46; Meyer in Kleinknecht/Meyer, StPO 38. Aufl. § 44 Rdn. 7) - innerhalb der Wochenfrist des § 45 StPO nachgeholt werden müssen.
  • BGH, 11.04.1986 - 2 StR 85/86

    Gewinnabschöpfung eines durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteils

    Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
    Zur Ermittlung des Gewinns sind von den Erlösen jedoch nicht nur die Einkaufspreise abzuziehen, sondern sämtliche gewinnmindernde Unkosten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1986 - 2 StR 85/86 - im Anschluß an BGHSt 28, 369 f.).
  • BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89

    Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises

    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel bedeutet dies, daß der Betrag für verfallen zu erklären ist, der dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleibt (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Vorteil 1).

    Zu diesen Kosten gehören nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben dem für den Erwerb des Betäubungsmittels aufgewendeten Betrag, also dem Einkaufspreis, sämtliche sonstigen gewinnmindernden Aufwendungen wie z.B. Reise- und Versandkosten sowie entrichtete Steuern (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1 und die Rechtsprechungsnachweise bei Körner Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 33 Rdn. 18 ff.).

  • BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92

    Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von

    Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel dürfen nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleiben (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 - Vorteil 1 und 3).
  • BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88

    Verfall der sichergestellten Geldbeträge - Gesamtgewinn - Einfuhr von

    Dies könnte ein Verstoß gegen §§ 73 73 a StGB sein: Das Landgericht war gehalten (vgl. dazu BGHSt 28, 369 ff [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]), den gesamten Gewinn aus den einzelnen Rauschgiftgeschäften zu ermitteln (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1; BGH, Beschluß vom 3. August 1988 - 2 StR 357/88) und für verfallen zu erklären oder den Verfall des Wertersatzes anzuordnen.
  • BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98

    Zulässigkeit der Anordnung zum Verfall gemäß § 73 Strafgesetzbuch (StGB)

    Im übrigen hat es auch nicht bedacht, daß nach der Rechtsprechung bei § 73 StGB a.F. das sog. Nettoprinzip zu beachten war, wonach zur Ermittlung des unrechtmäßigen Gewinns von den erzielten Erlösen sämtliche gewinnmindernden Unkosten abzuziehen waren (vgl. BGHSt 31, 145; BGH NStZ 1988, 496).
  • BGH, 16.07.1991 - 4 StR 316/91

    Voraussetzungen für die Maßnahme der Wertersatzeinziehung

    Hierüber wird der Tatrichter erneut zu befinden haben, wobei allerdings zu beachten ist, daß nur der Gewinn, den der Angeklagte aus der rechtswidrigen Tat erlangt hat, für verfallen erklärt werden darf (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 Vorteil 1).
  • BGH, 15.05.1991 - 2 StR 514/90

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Derjenige, der

    Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH NStZ 1988, 496; BOHR StGB § 73 b Schätzung 1).
  • BGH, 23.06.1993 - 2 StR 302/93

    Verdrängung des Tatbestandes der Ausfuhr von Betäubungsmitteln von dem des

    "Der Tatbestand der Ausfuhr wird bei der hier gegebenen Sachlage von dem des Handeltreibens verdrängt (BGH, Beschl. v. 3. August 1988 - 2 StR 357/88).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,2345
BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88 (https://dejure.org/1988,2345)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1988 - 1 StR 280/88 (https://dejure.org/1988,2345)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88 (https://dejure.org/1988,2345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von "erheblichen Straftaten" im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Strafgesetzbuch) - Gefährlichkeit eines Diebes für die Allgemeinheit - Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 496
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.05.1971 - 1 StR 40/71

    Voraussetzungen für die Einstufung als gefährlicher Hangtäter - Verhütung

    Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
    Bei der Würdigung der "Erheblichkeit" kann die Häufigkeit der begangenen und der zu erwartenden Straftaten ins Gewicht fallen; zu berücksichtigen ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit (vgl. BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH MDR 1980, 326; BGH NStZ 1984, 309; BGH wistra 1988, 22).

    Ein Rechtsfehler tritt schon insofern zu Tage, als die Strafkammer, wie ihre Hinweise auf Einstellung und Lage des Angeklagten "nach Vollverbüßung" der verhängten Strafe zeigen (UA S. 53), übersehen hat, daß es für die Gefährlichkeitsprognose grundsätzlich auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der Urteilsfindung ankommt (BGHSt 24, 160, 164; ebenso BGH NStZ 1985, 261).

  • BGH, 08.09.1987 - 1 StR 393/87

    Verurteilung wegen Diebstahls und Hehlerei - Ablehnung eines Beweisantrags auf

    Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
    Diese Wahrscheinlichkeit ist regelmäßig gegeben, wenn die Eigenschaft als Hangtäter festgestellt ist (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1; ebenso Hanack in LK 10. Aufl. § 66 Rdn. 144 ff. sowie Stree in Schönke/Schröder, StGB 23. Aufl. § 66 Rdn. 36).

    Der Senat kann nämlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH wistra 1988, 22 sowie BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

  • BGH, 26.08.1987 - 3 StR 305/87

    Gesamtvorsatz als Voraussetzung für einen Fortsetzungszusammenhang - Beschränkung

    Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
    Bei der Würdigung der "Erheblichkeit" kann die Häufigkeit der begangenen und der zu erwartenden Straftaten ins Gewicht fallen; zu berücksichtigen ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit (vgl. BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH MDR 1980, 326; BGH NStZ 1984, 309; BGH wistra 1988, 22).

    Der Senat kann nämlich nicht mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen, daß die Strafen, wäre zugleich auf Sicherungsverwahrung erkannt worden, niedriger ausgefallen wären (vgl. BGH wistra 1988, 22 sowie BGHR StGB § 66 Abs. 1 Gefährlichkeit 1).

  • BGH, 18.05.1971 - 4 StR 100/71

    Einhaltung des Verbots der Schlechterstellung - Überprüfung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
    Bei der Würdigung der "Erheblichkeit" kann die Häufigkeit der begangenen und der zu erwartenden Straftaten ins Gewicht fallen; zu berücksichtigen ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit (vgl. BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH MDR 1980, 326; BGH NStZ 1984, 309; BGH wistra 1988, 22).
  • BGH, 12.12.1979 - 3 StR 436/79

    Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung - Gefährlichkeit für die Allgemeinheit

    Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
    Bei der Würdigung der "Erheblichkeit" kann die Häufigkeit der begangenen und der zu erwartenden Straftaten ins Gewicht fallen; zu berücksichtigen ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit (vgl. BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH MDR 1980, 326; BGH NStZ 1984, 309; BGH wistra 1988, 22).
  • BGH, 14.03.1984 - 3 StR 569/83

    Umfassende Gesamtwürdigung eines Täters und seiner Taten vor Anordnung einer

    Auszug aus BGH, 12.07.1988 - 1 StR 280/88
    Bei der Würdigung der "Erheblichkeit" kann die Häufigkeit der begangenen und der zu erwartenden Straftaten ins Gewicht fallen; zu berücksichtigen ist auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit (vgl. BGHSt 24, 153 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160; BGH MDR 1980, 326; BGH NStZ 1984, 309; BGH wistra 1988, 22).
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kann daher kein genereller Maßstab angelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 98, 103); erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 29. November 2018 - 3 StR 300/18; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240; vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88, BGHR StGB § 66 Erheblichkeit 2).
  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 643/17

    Revisionsbegründung (Beschränkung der Revision auf Nichtanordnung der

    Zur Beurteilung, ob die von einem Angeklagten hangbedingt zu erwartenden Taten in diesem Sinne "erheblich' sind, kann daher kein genereller Maßstab angelegt werden (vgl. BGH, Urteil vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; MüKo-StGB/Ullenbruch/Drenkhahn/Morgenstern, aaO, § 66 Rn. 98, 103); erforderlich ist vielmehr eine Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalles, bei der neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen können (vgl. BGH, Urteile vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88, BGHR StGB § 66 Erheblichkeit 2; vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 196/17

    Anordnung der Sicherungsverwahrung bei mit objektiv ungefährlichen Scheinwaffen

    Bei dieser Gesamtwürdigung können neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den genannten - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38) - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2; vom 26. Juni 1991 - 3 StR 186/91, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3).
  • BGH, 23.02.1994 - 3 StR 679/93

    Hangtäter - Verschiedenartige Delikte

    Daß es sich - zusätzlich zur räuberischen Erpressung - jedenfalls auch bei den Brandlegungen, deren Begehung selbst das Landgericht offenbar auch künftig für wahrscheinlich hält, um erhebliche Straftaten, mithin um Taten handelt, die nach dem Maß des verwirklichten Unrechts den Rechtsfrieden empfindlich stören (vgl. BGHSt 24, 153, 154 [BGH 18.05.1971 - 4 StR 100/71]; 24, 160, 162; BGHR StGB § 66 I Erheblichkeit 2; Hanack in LK StGB 11. Aufl. § 66 Rdn. 108 m.w.Nachw.), läßt sich aus den hervorgerufenen Schäden, vor allem aber aus der besonderen Gefährlichkeit der Begehungsweise ableiten.
  • BGH, 28.11.2002 - 5 StR 334/02

    Fehlerhaft begründete Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung (erhebliche

    Die Erheblichkeit kann sich aber auch aus einer Vielzahl von Einzeltaten ergeben, wobei auch eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit von Bedeutung sein kann (vgl. BGHSt 24, 153, 155; BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2).
  • BGH, 07.12.2004 - 1 StR 395/04

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Hang zu erheblichen Straftaten bei

    Allerdings kommen die in der Regel zum Bereich der mittleren Kriminalität gehörenden Vermögensdelikte als Grundlage dieser Maßregel nur dann in Betracht, wenn sie einen hohen Schweregrad aufweisen und den Rechtsfrieden empfindlich stören (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2; BGHSt 24, 153; 24, 160).
  • BGH, 14.03.2019 - 4 StR 444/18

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erheblichkeit der hangbedingt zu

    Bei dieser Gesamtwürdigung können neben der Schwere der zu erwartenden Taten und den genannten - auch nur potentiell bzw. typischerweise eintretenden (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2010 - 2 StR 10/10, NStZ-RR 2010, 239, 240; vom 9. Oktober 2001 - 5 StR 360/01, NStZ-RR 2002, 38) - Folgen für die Opfer auch die Tathäufigkeit oder die Rückfallgeschwindigkeit ins Gewicht fallen (BGH, Urteile vom 12. Juli 1988 - 1 StR 280/88, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2; vom 26. Juni 1991 - 3 StR 186/91, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 3).
  • BGH, 26.06.1991 - 3 StR 186/91

    Hang zur Begehung von Straftaten bei Vorhandensein einer latenten

    Dieser Umstand ist - in Verbindung mit Gewaltanwendung gegen ältere Frauen oder körperlich unterlegene angetrunkene Männer - durchaus geeignet, eine empfindliche Störung des Rechtsfriedens zu begründen, wobei eine besondere Bedeutung auch der Rückfallgeschwindigkeit beizumessen ist, mit der der Angeklagte sich in einschlägiger Weise strafbar gemacht hat (vgl. BGH NStZ 1988, 496).
  • BGH, 09.01.1990 - 1 StR 655/89

    Aufklärungsrüge wegen fehlender Einholung eines Sachverständigengutachtens zur

    Sie legen auch die Annahme nahe, bei einer Gesamtwürdigung des Angeklagten und seiner Taten ergebe sich, daß er infolge eines Hanges zu erheblichen Straftaten, namentlich zu solchen, durch welche die Opfer seelisch und körperlich schwer geschädigt werden, für die Allgemeinheit gefährlich ist (§ 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB; vgl. dazu BGHR StGB § 66 Abs. 1 Erheblichkeit 2; Gefährlichkeit 1 und 2; Hang 3).
  • KG, 12.02.2002 - 5 Ws 468/01
    Zudem ist bei der Einschätzung der Erheblichkeit im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB auch die Häufigkeit der begangenen und zu erwartenden Straftaten sowie eine besonders hohe Rückfallgeschwindigkeit zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1988, 496) Nimmt man diesen hier besonders gravierenden Gesichtspunkt hinzu, so kann bei dem Beschwerdeführer ein Hang zur Begehung erheblicher Straftaten und seine darauf beruhende Gefährlichkeit für die Allgemeinheit noch nicht verneint werden.
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Rechtsprechung
   BGH, 12.07.1988 - 1 StR 180/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12711
BGH, 12.07.1988 - 1 StR 180/88 (https://dejure.org/1988,12711)
BGH, Entscheidung vom 12.07.1988 - 1 StR 180/88 (https://dejure.org/1988,12711)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 1988 - 1 StR 180/88 (https://dejure.org/1988,12711)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Straftat - Schwerer wirtschaftlicher Schaden - Gefährdung der Allgemeinheit - Sicherungsverwahrung

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 496
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